Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Michael Jacob
Grenzvermessung/-wiederherstellung
Grenzvermessung/-wiederherstellung
Bestandteil unserer Leistungen
Grenzvermessung/-wiederherstellung
Bei einer Grenzvermessung werden fehlende Grenzpunkte nach dem Katasternachweis in der Örtlichkeit abgemarkt (durch Grenzstein, Rohr mit Sichtmarke, o.ä.) und wiederhergestellt. Nach der Grenzvermessung wird das Ergebnis den Eigentümern und den betroffenen Grenznachbarn bei einem örtlichen Grenztermin angezeigt und erläutert, diese haben vor Ort die Möglichkeit sich zu dem Ergebnis zu äußern. Beurkundet wird das Ergebnis in einer Grenzniederschrift, die von allen Beteiligten unterschrieben wird. Anschließend erhält das zuständige Katasteramt die Grenzniederschrift sowie die Ergebnisse der Vermessung und übernimmt diese ins Liegenschaftskataster.
Die Kosten einer Grenzvermessung sind in NRW in der Kostenordnung für das
amtliche Vermessungswesen und
die amtliche Grundstückswertermittlung (VermWertKostO NRW) geregelt und sind bei allen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder anderen Vermessungsstellen identisch.
Einfluss auf die zu entrichtende Gebühr haben folgende Faktoren:
- Anzahl der zu untersuchenden Grenzpunkte
- Bodenrichtwert (www.boris.nrw.de)
Grenzvermessung/-wiederherstellung
Bei einer Grenzvermessung werden fehlende Grenzpunkte nach dem Katasternachweis in der Örtlichkeit abgemarkt (durch Grenzstein, Rohr mit Sichtmarke, o.ä.) und wiederhergestellt. Das Ergebnis der Grenzvermessung wird den Eigentümern und den betroffenen Grenznachbarn bei einem örtlichen Grenztermin angezeigt und erläutert. Beurkundet wird das Ergebnis in einer Grenzniederschrift, die von allen Beteiligten unterschrieben wird. Anschließend erhält das zuständige Katasteramt die Grenzniederschrift sowie die Ergebnisse der Vermessung und übernimmt diese ins Liegenschaftskataster. Die Kosten einer Grenzvermessung sind in NRW in der Kostenordnung für das
amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung (VermWertKostO NRW) geregelt und sind bei allen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder anderen Vermessungsstellen identisch.
Einfluss auf die zu entrichtende Gebühr haben folgende Faktoren:
- Anzahl der zu untersuchenden Grenzpunkte
- Bodenrichtwert(Link: www.boris.nrw.de)