Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Michael Jacob
Grenzvermessung
Grenzanzeige
Bestandteil unserer Leistungen
Grenzvermessung
Bei einer Grenzvermessung werden fehlende Grenzpunkte nach dem Katasternachweis in der Örtlichkeit abgemarkt (durch Grenzstein, Rohr mit Sichtmarke, o.ä.) und wiederhergestellt. Nach der Grenzvermessung wird das Ergebnis den Eigentümern und den betroffenen Grenznachbarn bei einem örtlichen Grenztermin angezeigt und erläutert, diese haben vor Ort die Möglichkeit sich zu dem Ergebnis zu äußern. Beurkundet wird das Ergebnis in einer Grenzniederschrift, die von allen Beteiligten unterschrieben wird. Anschließend erhält das zuständige Katasteramt die Grenzniederschrift sowie die Ergebnisse der Vermessung und übernimmt diese ins Liegenschaftskataster.
Die Kosten einer Grenzvermessung sind in NRW in der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung (VermWertGebO NRW) geregelt und sind bei allen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder anderen Vermessungsstellen identisch.
Einfluss auf die zu entrichtende Gebühr haben folgende Faktoren:
- Länge der zu untersuchenden alten Grenzen
- Bodenrichtwert (Link: www.boris.nrw.de)
Grenzanzeige
Wenn Sie wissen möchten, wo in der Örtlichkeit ihre Grenze bzw. Grenzpunkte sind (bspw. um einen Zaun an der Grenze zu bauen), so reicht es aus, fehlende Grenzpunkte temporär durch Pflöcke oder Farbe anzuzeigen. Diese Maßnahme ist meistens nicht so aufwendig wie eine offizielle Grenzvermessung bzw. Grenzwiederherstellung. Darüber hinaus wird eine einfache Grenzanzeige nach Aufwand abgerechnet.
