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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Michael Jacob

Teilungsvermessung

Teilungsvermessung

Bestandteil unserer Leistungen

Teilungsvermessung

Bei einer Teilungsvermessung handelt es sich um die Zerlegung eines Grundstücks in mindestens zwei Teile, um bspw. einen Grundstücksteil zu veräußern/verkaufen oder durch eine Baulast (Grundschuld, Hypothek, Erbbaurecht, …) zu belasten. Handelt es sich um ein bereits bebautes Grundstück, ist zunächst, mit unserer Hilfe, ein Teilungsantrag beim zuständigen Bauamt zu stellen. Der Antrag beinhaltet einen Amtlichen Lageplan, den wir als Vermessungsbüro erstellen. Dabei wird die neue Grenze unter Berücksichtigung der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften eingetragen.
Ist das Grundstück jedoch unbebaut, kann auf den Antrag der Teilungsgenehmigung verzichtet werden und die neue Grenze kann ohne Auflage durch Vorschriften frei gewählt werden.
Anschließend führen wir die örtliche Vermessung und Abmarkung der neuen sowie der alten Grenzen im erforderlichen Umfang durch. Nach der weiteren Bearbeitung im Büro werden allen Beteiligten (Eigentümern, betroffene Grenznachbarn, Erwerbern) in einem Ortstermin die neuen Grenzen und Grenzpunkte angezeigt und erläutert. Das Ergebnis des Termins wird in einer Grenzniederschrift (öffentliche Urkunde) durch Unterschrift festgehalten und akzeptiert. Die Grenzniederschrift sowie alle notwendigen Vermessungsunterlagen zur Teilungsvermessung werden anschließend durch uns beim zuständigen Katasteramt zur Übernahme ins Liegenschaftskataster eingereicht.

Alle unmittelbar Beteiligten (Grundbuchamt, Finanzamt, etc.) der Grenzniederschrift erhalten vom Katasteramt eine Fortführungsmitteilung über die neu entstandenen bzw. entfallenden Flurstücke. Dieser Vorgang ist Voraussetzung beim Verkauf eines Teilgrundstücks, damit ein Notar die Eigentumsumschreibung im Grundbuch beantragen kann.

 

Die Kosten einer Teilungsvermessung sind in NRW in der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung (VermWertGebO NRW) geregelt und sind bei allen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder anderen Vermessungsstellen identisch.

Es gibt verschiedene Faktoren, die die Gebühren beeinflussen:

 

 

Haben Sie Fragen oder möchte eine Kosteneinschätzung, dann können sie uns gerne jeder Zeit über unser Kontaktformular erreichen oder Sie rufen uns an.

 

Teilungsvermessung

Bei einer Teilungsvermessung handelt es sich um die Zerlegung eines Grundstücks in mindestens zwei Teile, um bspw. einen Grundstücksteil zu veräußern/verkaufen oder durch eine Baulast (Grundschuld, Hypothek, Erbbaurecht, …) zu belasten. Handelt es sich um ein bereits bebautes Grundstück, ist zunächst, mit unserer Hilfe, ein Teilungsantrag beim zuständigen Bauamt zu stellen. Der Antrag beinhaltet einen Amtlichen Lageplan, den wir als Vermessungsbüro erstellen. Dabei wird die neue Grenze unter Berücksichtigung der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften eingetragen.

Ist das Grundstück jedoch unbebaut, kann auf den Antrag der Teilungsgenehmigung verzichtet werden und die neue Grenze kann ohne Auflage durch Vorschriften frei gewählt werden.

Anschließend führen wir die örtliche Vermessung und Abmarkung der neuen sowie der alten Grenzen im erforderlichen Umfang durch. Nach der weiteren Bearbeitung im Büro werden allen Beteiligten (Eigentümern, betroffene Grenznachbarn, Erwerbern) in einem Ortstermin die neuen Grenzen und Grenzpunkte angezeigt und erläutert. Das Ergebnis des Termins wird in einer Grenzniederschrift (öffentliche Urkunde) durch Unterschrift festgehalten und akzeptiert. Die Grenzniederschrift sowie alle notwendigen Vermessungsunterlagen zur Teilungsvermessung werden anschließend durch uns beim zuständigen Katasteramt zur Übernahme ins Liegenschaftskataster eingereicht.

Alle unmittelbar Beteiligten (Grundbuchamt, Finanzamt, etc.) der Grenzniederschrift erhalten vom Katasteramt eine Fortführungsmitteilung über die neu entstandenen bzw. entfallenden Flurstücke. Dieser Vorgang ist Voraussetzung beim Verkauf eines Teilgrundstücks, damit ein Notar die Eigentumsumschreibung im Grundbuch beantragen kann.

Die Kosten einer Teilungsvermessung sind in NRW in der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung (VermWertGebO NRW) geregelt und sind bei allen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder anderen Vermessungsstellen identisch.

Es gibt verschiedene Faktoren, die die Gebühren beeinflussen:

Haben Sie Fragen oder möchte eine Kosteneinschätzung, dann können sie uns gerne jeder Zeit über unser Kontaktformular erreichen oder Sie rufen uns an.

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