Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Michael Jacob
Amtliche Lagepläne
Amtliche Lagepläne
Bestandteil unserer Leistungen
Amtliche Lagepläne
Lagepläne (digital und analog) stellen die Informationen über die Situation vor Ort dar. Dies ist für die Planung einer Baumaßnahme notwendig. Für die optimale Ausnutzung Ihres Grundstücks ist es in vielen Fällen erforderlich, Kenntnis über weitere Grundstücksinformationen wie Geländehöhen, Anschlusshöhen zur öffentlichen Straße, Leitungsverläufe, Versorgungsschächte, Bäume und weiteren Objekten zu haben. Wir messen diese auf und fertigen professionelle Bestandspläne für Sie oder Ihren Architekten an. Hinzu kommt die Darstellung des geplanten Gebäudes für den Bauantrag.
Bestehen auf dem Grundstück bereits Baulasten oder werden neue begründet, so ist ein Amtlicher Lageplan erforderlich. Gleiches gilt, wenn es sich um „nicht festgestellte Grenzen“ handelt. Dies ist dann der Fall, wenn eine neue Grundstücksgrenze noch nicht in den Katasternachweis übernommen ist. Ein Amtlicher Lageplan muss nach der
Kostenordnung
für das amtliche Vermessungswesen und
die amtliche Grundstückswertermittlung in
Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO NRW)
abgerechnet werden.
Amtliche Lagepläne
Lagepläne (digital und analog) stellen die Informationen über die Situation vor Ort dar. Dies ist für die Planung einer Baumaßnahme notwendig. Für die optimale Ausnutzung Ihres Grundstücks ist es in vielen Fällen erforderlich, Kenntnis über weitere Grundstücksinformationen wie Geländehöhen, Anschlusshöhen zur öffentlichen Straße, Leitungsverläufe, Versorgungsschächte, Bäume und weiteren Objekten zu haben. Wir messen diese auf und fertigen professionelle Bestandspläne für Sie oder Ihren Architekten an. Hinzu kommt die Darstellung des geplanten Gebäudes für den Bauantrag.
Bestehen auf dem Grundstück bereits Baulasten oder werden neue begründet, so ist ein Amtlicher Lageplan erforderlich. Gleiches gilt, wenn es sich um „nicht festgestellte Grenzen“ handelt. Dies ist dann der Fall, wenn eine neue Grundstücksgrenze noch nicht in den Katasternachweis übernommen ist. Ein Amtlicher Lageplan muss nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in
Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO NRW)
abgerechnet werden.